Offenlegung nachhaltiger Finanzen

OFFENLEGUNG DER WEBSITE AUF FIRMENEBENE (ARTIKEL 3, 4 UND 5 SFDR)

Avedon Capital Partners B.V. (Avedon) macht die folgenden Angaben gemäß Artikel 3(1), 4(1) (b) und 5(1) der Offenlegungsverordnung.

NACHHALTIGKEITSRISIKOPOLITIK

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist "ein umweltbezogenes, soziales oder die Unternehmensführung betreffendes Ereignis oder Bedingung, die, wenn sie eintritt, eine tatsächliche oder potenzielle wesentliche negative Auswirkung auf den Wert der Investition haben könnte". Für Avedon sind Nachhaltigkeitsrisiken Risiken, die, wenn sie sich herauskristallisieren, eine wesentliche negative Auswirkung auf den Wert des Portfolios und seines alternativen Investmentfonds (AIFs) haben würden.

Bevor Investitionsentscheidungen für einen AIF getroffen werden, folgt Avedon einem Investitionsprozess, der aus verschiedenen Phasen besteht, wie folgt aus einer vorläufigen Investitionsphase (preliminary investment phase - PIP), einer Due-Diligence-Phase (Due Diligence) und einer finalen Investitionsphase (final investment proposal - FIP). Während der PIP-Phase werden wichtige ESG-Themen bewertet und berichtet (z.B. Aktivitäten auf der Ausschlussliste, ESG-Aktivitäten mit hohem Risiko wie Engagements in Ländern mit schlechten Arbeitsbedingungen oder niedrigen Umweltstandards). Während der Due-Diligence-Phase erfolgt eine gründliche Prüfung von ESG-Themen. Der Umfang der ESG-Due-Diligence wird jedes Mal angepasst, um die Elemente einzubeziehen, die für das Geschäft des Zielunternehmens wesentlich sind. In der FIP hebt das Investmentteam alle wesentlichen ESG-Themen hervor, die während des Due-Diligence-Prozesses entdeckt wurden. Die FIP sollte eine Bewertung des Engagements, der Kapazitäten und der Erfolgsbilanz des Managements des Zielunternehmens im Umgang mit wesentlichen ESG-Themen enthalten. Der Investitionsausschuss des AIF ist verantwortlich für die Entscheidungsfindung und die Entscheidung, ob wesentliche ESG-Risiken (bedingt) akzeptiert werden.

VERGÜTUNGSPOLITIK

Avedon zahlt seinen Mitarbeitern eine Kombination aus fester Vergütung (Gehalt und Sozialleistungen) und variabler Vergütung (einschließlich Bonus). Die variable Vergütung für relevante Mitarbeiter berücksichtigt die Einhaltung aller Richtlinien und Verfahren, einschließlich derjenigen, die sich auf die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf den Investitionsentscheidungsprozess beziehen.

KEINE BERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITSBEEINTRÄCHTIGUNGEN

In Übereinstimmung mit Artikel 4 Abs. 1 (b) der Offenlegungsverordnung erklärt Avedon, dass es keine negativen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Abs. 1 (a) der Offenlegungsverordnung berücksichtigt und daher die in Artikel 4 Abs. 1 (a) der Offenlegungsverordnung beschriebenen Angaben nicht macht. Angesichts der geringen Größe der Organisation von Avedon wäre eine solche Offenlegung gemäß Artikel 4 Absatz 1 (a) der Offenlegungsverordnung und der damit verbundene Verwaltungsaufwand nicht verhältnismäßig.